Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1974 - VII ZR 51/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8547
BGH, 10.06.1974 - VII ZR 51/73 (https://dejure.org/1974,8547)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1974 - VII ZR 51/73 (https://dejure.org/1974,8547)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1974 - VII ZR 51/73 (https://dejure.org/1974,8547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,8547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1974, 2466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZR 51/73
    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, allein in der widerspruchslosen Hinnahme einer modifizierten Auftragsbestätigung eine stillschweigende Annahmeerklärung zu sehen (vgl. zuletzt BGHZ 61, 282).

    Die Vermutung des § 154 Abs. 1 BGB ist damit widerlegt (vgl. auch BGHZ 61, 282, 289 mit Nachweisen; OLG Karlsruhe, BB 1972, 1162).

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75

    Annahme eines geänderten Angebots

    Geht man von dieser rechtlichen Würdigung des Bestellschreibens der Beklagten vom 30. August 1973 aus, so enthielt das Antwortschreiben der Klägerin vom 14. September 1973, mit dem diese - abgesehen von der zwischen den Parteien nicht umstrittenen Änderung des Liefertermins - ihre eigenen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen anstelle der in den entscheidenden Punkten anders ausgestalteten Einkaufsbedingungen der Beklagten zum Vertragsinhalt machen wollte, als sogen, "modifizierte Auftragsbestätigung" eine Ablehnung des Antrages, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB; vgl. BGH Urteile vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 = LM BGB § 150 Nr. 3 = BB 1954, 882, vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = WM 1963, 528 = LM BGB § 150 Nr. 6 = NJW 1963, 1248, sowie vom 10. Juni 1974 - VII ZR 51/73 = WM 1974, 842); denn die Klägerin hatte sich - und darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 12. Februar 1952 - (I ZR 98/51 = LM BGB § 150 Nr. 2) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht mit der bloßen Bezugnahme auf ihre eigenen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen begnügt, sondern - wenn auch formularmäßig - ausdrücklich etwaige inhaltlich abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers zurückgewiesen.

    Der Bestand des Kaufvertrages selbst, dessen Gültigkeit die Parteien weder vor noch während dieses Rechtsstreits in Zweifel gezogen haben, wird dadurch nicht berührt (Senatsurteile vom 25. Juni 1957 - VIII ZR 257/56 = WM 1957, 1064 sowie vom 26. September 1973 = BGHZ 61, 282, 289; BGH Urteil vom 10. Juni 1974 - VII ZR 51/73 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 20.06.1983 - 2 U 333/82

    Erstattung einer Kaufpreisanzahlung wegen verzögerter Lieferung; Anwendung des

    Verweisen beide Parteien auf ihre widersprechenden AGB, ist entgegen der früheren Rechtsprechung nicht die Theorie des letzten Wortes maßgeblich, sondern in der Regel davon auszugehen, daß die AGB, soweit sie nicht übereinstimmen, keine Geltung haben (BGH Betrieb 1974, 2466; 1977, 1311; Striewe JuS 1982, 728 m.weit.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht